Erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter durch Gebotszeichen.
Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Anfrage .... Gern auch telefonisch unter 05223 87 84 46